AGB's

Präambel

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») gelten für alle dem Fotographen erteilten Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotographen und Kunden erreicht werden.

§1 Allgemeines

1. Definitionen

1.1 Fotographische Arbeit

Der Ausdruck «fotographische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotographen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit. „Fotographien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB-Datenträger oder sonstigen Speichermedien, Negative usw.).

1.2 Fotograph

Der „Fotograph“ ist die für die Leistung der fotographischen Arbeit beauftragte Person.

1.3 Kunde/Auftraggeber

Der «Kunde» ist die Person, die die fotographische Arbeit beim Fotographen bestellt. Der «Auftraggeber» ist die Person, die den Auftrag an den Auftragnehmer erteilt.

1.4 Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar 

Jede Wiedergabe der fotographischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere auf Papier, USB-Datenträger, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

2. Geltung und Funktion der AGB 

2.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2.2 Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung der Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschliesslich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

§2 Vertragsschluss

1. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. 

2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung des Angebotes zustande.

§3 Ausführung der fotographischen Arbeit 

1. Vorbehaltlich etwaiger Vorgaben des Auftraggebers bleibt die Gestaltung der fotographischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotographen überlassen. 

2. Bei der Ausführung der photographischen Arbeit kann der Fotograph Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. 

3. Das Equipment, das für die Ausführung der fotographischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Photographen gestellt. 

4. Verschiebt der Auftraggeber einen Termin weniger als eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Termin auf ein späteres Datum, so hat der Photograph Anspruch auf Ersatz der bis zu diesem Zeitpunkt diesem bereits entstandenen Kosten (inkl. Kosten Dritter).  Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Auftraggeber  seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder verspätet nachkommt. Der Auftraggeber kommt seinen vertraglichen Pflichten verspätet nach, wenn er die im jeweiligen Auftrag definierten Leistungen nicht in den dafür vorgesehenen Fristen erfüllt. 

5. Kann der Auftrag wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenen Umstands nicht oder nicht im vollem Umfang durchgeführt werden, gilt die Leistung des Fotografen als vertragsgemäss erbracht. Sein Vergütungsanspruch bleibt unvermindert bestehen. 

6. Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen

§4 Nutzungs- und Urheberrecht

1. Dem Auftragnehmer steht das ausschliessliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Exemplaren der fotografischen Arbeit/ Photographien zu. 

2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Exemplar der fotografischen Arbeit/Photographie auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 

3. Eine nachträgliche kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Exemplare der fotografischen Arbeit/Photographien durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Der Auftragnehmer kann die Erteilung seiner Zustimmung unter weitere Bedingungen stellen.

4. Die einfachen Nutzungsrechte an den Exemplaren der fotografischen Arbeit/ Photographien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. 

5. Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Photographien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Photographien genannt zu werden. 

6. Der Auftraggeber hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form mittels eines Vermerks zu erwähnen. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und – Archive) zu bezahlen wäre. 

7. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPG/JPEG oder TIFF. Die Abgabe von Rohdaten/RAW (unbearbeitete Bilder) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

8. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration und zu kommerziellen zwecken verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.).

§5 Vergütung

1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist inklusive MwSt. geschuldet und – vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – spätestens in 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

2. Für die Herstellung der Exemplare der fotografischen Arbeit/ Fotographien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet (siehe aktuelle Preisliste). Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Requisiten, Studiomieten usw.) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen. 

3. Soweit der Photograph Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Photographen anzuzeigen und werden vom Auftraggeber getragen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 

4. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der gebuchten Leistung. 

5. Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von CHF 120.- (inkl. 8% MwSt.) je angefangene Stunde.

6. Tritt der Auftraggeber mehr als eine Woche vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so werden die 50% Anzahlung dem Auftraggeber wieder zurückerstattet.

§6 Haftung / Gefahrübergang

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen (Angestellte und Hilfspersonen) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

2. Für Schäden oder Verlust der Exemplare der fotografischen Arbeit/ Photographien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 

4. Liefertermine für Exemplare der fotografischen Arbeit/ Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) der Photograph zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. 

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Exemplaren der fotografischen Arbeit/ Photographien schriftlich beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäss und mangelfrei angenommen und es können keine Ansprüche mehr gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

§7 Bildbearbeitung

Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos des Photographen und ihre nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen Filtern und Apps, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist dem Auftraggeber gestattet.

§8 Lieferzeiten und Reklamation

1. Der Photograph liefert die Exemplare der fotografischen Arbeit/ Fotografien im vertraglich vereinbarten Zeitraum ab. Betriebsbedingte Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotographen mit der grösstmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Diest stellt keinen Grund für eine Reklamation dar. 

3. Sollten Exemplare der fotografischen Arbeit/ Fotografien in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Photograph hierfür keine Haftung für deren Qualität.

§9 Widerrufsrecht

1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über das Photoshooting mit dem Auftragnehmer zu widerrufen, sofern die Beauftragung über das Internet zustande gekommen ist. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird. 

2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

§10 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag entstehen, ist der Geschäftssitz des Photographen. 

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Photographen. 

3. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Photographen ist schweizerisches Recht anwendbar.

§11 Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.